Pressemitteilung vom 19. März 2025 Nr. 11/2025
Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges mit Lexika und historischen Buchsammlungen („Faksimile-Betrug“) – Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beginnt
Vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt
am 26. März 2025, 9:00 Uhr,
im Sitzungssaal E.006 (Erdgeschoss),
im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114, Nürnberg,
die Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte im Alter von 26 bis 45 Jahren wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges sowie der Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit dem angedachten Verkauf von Bücherreihen, Lexikonsammlungen oder Nachdrucken historischer Bücher (sog. „Faksimiles“).
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sollen die Angeklagten als Hintermänner oder Vermittler vorwiegend ältere Personen im gesamten Bundesgebiet zum Abschluss von Dienstleistungsverträgen veranlasst haben, wonach die bei diesen Personen vorhandenen Bücherreihen, ältere Lexikonsammlungen oder Faksimile gegen Zahlung einer Vergütung an interessierte Käufer vermittelt werden sollten. Die durch Haustürgeschäfte gewonnenen Kunden sollen für die angebotene Dienstleistung Vergütungen im vier- bis fünfstelligen Bereich an eine in Nürnberg ansässige Handelsgesellschaft, deren Geschäftsführer einer der Angeklagten ist, gezahlt haben. Tatsächlich soll die Gruppe jedoch zu keinem Zeit-punkt eine Vermittlung der angebotenen Bücherverkäufe beabsichtigt, insbesondere auch keine Verkaufsangebote an potenzielle Kaufinteressenten unterbreitet haben, sondern die Ernstlichkeit der Durchführung der angebotenen Dienstleistungen nur vorgetäuscht haben. Die Gruppe soll sich durch dieses betrügerische Geschäftsmodell den Lebensunterhalt verdient und regelmäßige Einkünfte in erheblichem Umfang verschafft haben.
Die Staatsanwaltschaft geht von gewerbs- und bandenmäßigem Betrug zum Nachteil von mindestens 43 Geschädigten, teils auch von Beihilfe zum Betrug, und einem Gesamtschaden von über 300.000,00 € aus.
Die 18. Strafkammer hat für die Hauptverhandlung bis Juli 2025 noch 20 weitere Fortsetzungstermine angesetzt. Weitere Hauptverhandlungstermine sind: 15. und 30. April; 5., 7., 12., 14., 15., 16., 19., 21., 22. und 23. Mai; 16.; 17., 23. und 26. Juni; 1., 2., 3., und zuletzt 4. Juli (Beginn jeweils 9:00 Uhr, voraussichtlich Saal E.006 im Strafjustizzentrum bzw. Saal 627 im sog. „Ostbau“ des Hauptgebäudes, Eingang Fürther Str. 110). Etwaige Änderungen des Sitzungssaals der jeweiligen Folgetermine können kurzfristig erfolgen und werden über den Sitzungsaushang mitgeteilt. Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können, bis spätestens 25. März 2025, 16:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anmelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.
Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin