Menü

Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 8. April 2025 Nr. 16/2025

Prozessbeginn wegen Verdachts des Abrechnungsbetruges gegen zwei Verantwortliche eines Nürnberger Pflegedienstes

Vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt

                       am Montag, 14. April 2025, 9:00 Uhr,
                  im Sitzungssaal 2.006 (2. Obergeschoss),
           im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,

die Hauptverhandlung gegen den Inhaber und eine stellvertretende Pflegedienstleiterin eines in Nürnberg ansässigen ambulanten Pflegedienstes wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges.

Nach der Anklageschrift der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg sollen die Angeklagten im Zeitraum von August 2019 bis Juli 2024 für insgesamt zehn Patienten ambulante Pflegeleistungen, wie beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten oder das Ankleiden von Kompressionsstrümpfen, abgerechnet haben, obwohl diese Leistungen tatsächlich nicht erbracht worden seien. Den Kranken- und Pflegekassen sei hierdurch ein Gesamtschaden in Höhe von rund 446.000 € entstanden. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Anklagevorwurfs und des Ermittlungsergebnisses wird auf die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg vom 19. Februar 2025 (Nr. 2/2025) Bezug genommen.

Die 18. Strafkammer hat für das Strafverfahren noch 19 weitere Verhandlungstage angesetzt und Fortsetzungstermine bestimmt auf 28. April, 9., 13. und 20. Mai, 4., 6., 11., 13., 18. und 30. Juni, 4., 28., 29., 30. und 31. Juli, 13., 18., 20. und zuletzt 22. August 2025 (jeweils 9:00 Uhr, Saal 2.006).

Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht oder im Hinblick auf den Sitzungssaal sind Änderungen möglich, die über den Sitzungsaushang bekannt gegeben werden.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die am Beginn der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, 11. April 2025, 16:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.


Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin