Verfahrensübersicht
Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde.
Soweit wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid einer Verwaltungsbehörde ergangen ist, befasst sich die Staatsanwaltschaft damit, wenn gegen den Bußgeldbescheid ein Einspruch eingelegt wurde.
Als Strafverfolgungsbehörde ermittelt die Staatsanwaltschaft die Sachverhalte einer Straftat. Zu diesem Zweck ist sie befugt, von Behörden Auskünfte einzuholen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen oder durch die Polizei durchführen zu lassen. Bietet das Ermittlungsergebnis genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so wird diese durch Einreichung einer Anklageschrift bzw. eines Antrags auf Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Gericht erhoben.
Im Verhandlungstermin nimmt eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt als Vertreter der Staatsanwaltschaft an der Sitzung teil.
Als Strafvollstreckungsbehörde vollstreckt die Staatsanwaltschaft alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Strafen, Geldbußen und Maßregeln. Somit obliegt den Staatsanwaltschaften u.a. die Vollstreckung von
- Freiheits- und Geldstrafen
- Fahrverboten
- Entziehungen der Fahrerlaubnis
Bitte beachten Sie:
Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende nach Jugendstrafrecht erfolgt nicht durch die Staatsanwaltschaft, sondern obliegt den Jugendgerichten. Erfolgte die Verurteilung eines Heranwachsenden nach Erwachsenenstrafrecht, ist jedoch die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig.
Weitere Verfahren
Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren (§ 74 c GVG) aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Amberg werden zentral von der Staatsanwaltschaft Regensburg bearbeitet.
Zentralisiertes Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)