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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 12 vom 10.03.2020

Versuchter Raub in Spielothek - 36-Jähriger in Untersuchungshaft

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und des PP Unterfranken vom 10.03.2020

 

HAIBACH, LKR. ASCHAFFENBURG. Auch Dank des spontanen und beherzten Eingreifens einer 54-Jährigen in einer Spielothek konnte ein 36-Jähriger am Sonntagabend festgenommen werden. Der Mann hatte eine Mitarbeiterin mit einer Druckluftpistole bedroht und versucht, Bargeld zu rauben. Verletzt wurde niemand, die Polizei möchte Zeugen sensibilisieren, zuerst stets auf Ihre eigene Sicherheit zu achten. 

Gegen 19.05 Uhr hatte ein mit einer Kampfmaske maskierter Mann die Spielhalle in der Joseph-Roth-Straße betreten, eine Angestellte mit einer täuschend echt aussehenden Paintball Maschinenpistole bedroht und Bargeld gefordert. Die Mitarbeiterin flüchtete daraufhin in den Bistrobereich des Gebäudes. Der Mann folgte ihr und wollte dort eine Kasse mit Bargeld an sich nehmen. Dies verhinderte ein weiblicher Gast, indem sie den Mann zur Seite stieß und gezielt am Boden fixierte, bis die alarmierte Polizeistreife der Aschaffenburger Polizei eintraf. 

Der erheblich alkoholisierte Mann wurde von der Streife festgenommen und musste die Beamten zur Dienststelle begleiten. Dort nahm ein Arzt auch eine Blutprobe des Beschuldigten. Am Montag wurde der 36-Jährige dann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der erließ Haftbefehl wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung. Der Beschuldigte sitzt seitdem in einer Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg dauern unterdessen weiterhin an.

Die unterfränkische Polizei bedankt sich für die spontane Reaktion der 54-jährigen Frau, der es möglich war, den Täter in der Spielothek festzuhalten. Oberste Priorität muss jedoch jederzeit Ihre eigene Sicherheit sein! Deshalb begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr, sondern rufen Sie im Zweifelsfall über den Notruf 110 die Polizei. Prägen Sie sich die Beschreibung des Täters gut ein, merken Sie sich gegebenenfalls das Kennzeichen eines Fahrzeugs bzw. die Fluchtrichtung des Täters und halten Sie sich als Zeuge bereit. Damit erleichtern Sie den Polizeibeamten dann deren Fahndungsmaßnahmen und leisten ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur polizeilichen Ermittlungsarbeit.