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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 21 vom 07.06.2024

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 07.06.2024

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 07.06.2024

Im Zusammenhang mit dem Schlachthof Aschaffenburg hat die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg die zeitintensiven Ermittlungen nach Auswertung des umfangreichen Beweismaterials hinsichtlich des Tatkomplexes Verrat von Dienstgeheimnissen abgeschlossen.

Gegen zwei ehemalige amtliche Tierärztinnen der Stadt Aschaffenburg, in deren Zuständigkeitsbereich der Schlachthof Aschaffenburg fiel, und einen Inhaber eines Zerlegebetriebs hat die Staatsanwaltschaft Anklage zum Landgericht Aschaffenburg erhoben. Einer der Tierärztinnen wird die Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht in 5 Fällen, der anderen Tierärztin in einem Fall zur Last gelegt. Ihnen wird vorgeworfen, vor unangekündigten Kontrollen des Schlachthofs gewarnt zu haben. Die dritte Person soll Beihilfe in einem Fall geleistet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese Taten im Zeitraum von August 2022 bis Mai 2023 stattgefunden haben.

 

Das Verfahren gegen einen ehemaligen Geschäftsführer der AB-Schlachthof GmbH und einen Inhaber eines Zerlegebetriebes wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Es konnte ihnen kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden.

 

In dem Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Schlachthofs Aschaffenburg, welches den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung betrifft, dauert die akribische und äußerst zeitintensive Auswertung des gesicherten Videomaterials noch an. Auch die Ermittlungen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt durch Verantwortliche des Schlachthofs Aschaffenburg sowie die Ermittlungen im Zusammenhang mit Tierschutzverstößen im Schlachthof Eschau sind noch nicht abgeschlossen.


Monika Schramm

Leitende Oberstaatsanwältin