Elektronischer Rechtsverkehr
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- mittels De-Mail an sta-augsburg@egvp.de-mail.de
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente unter dem Link zum Bayernportal: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=96554763170
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt. Gleiches gilt analog für die Nutzung des Bayernportals nach Registrierung einer Bayern-ID unter Hinterlegung eines Online-Ausweismittels.
Für die Nutzung von De-Mail benötigen Sie eine eigene De-Mail-Adresse (nicht zu verwechseln mit einer E-Mail-Adresse). Dazu müssen Sie sich zunächst bei einem De-Mail-Anbieter registrieren und identifizieren lassen.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/ abrufbar.