Menü

Staatsanwaltschaft Bamberg

Bezirk der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Bamberg liegt im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg:

Der Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaft Bamberg ist identisch mit dem Landgerichtsbezirk Bamberg. Dieser umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Bamberg, Forchheim und Haßfurt.

Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Bamberg umfasst daher: Das Gebiet der Stadt Bamberg, das Gebiet des Landkreises Bamberg, des Landkreises Forchheim und des Landkreises Haßberge.


Insgesamt ist die Staatsanwaltschaft Bamberg damit für ca. 410.000 Bürgerinnen und Bürger zuständig.

Eine Besonderheit ist, dass sich der Zuständigkeitsbezirk der Staatsanwaltschaft Bamberg über zwei Regierungsbezirke erstreckt. Neben den oberfränkischen Amtsgerichtsbezirken Bamberg und Forchheim ist die Staatsanwaltschaft Bamberg auch für den unterfränkischen Amtsgerichtsbezirk Haßfurt zuständig.


Die Gründe für diese Besonderheit liegen in der jüngeren bayerischen Geschichte:

Aufgrund einer Volksabstimmung kam im Jahr 1919 die Stadt Coburg nach Bayern. Da Coburg auch ein Landgericht bekam, wurde, um die Bedeutung des Landgerichts Coburg zu betonen, der Amtsgerichtsbezirk Lichtenfels, der bis dato zum Sprengel Bamberg gehörte, nun dem Sprengel Coburg zugeschlagen.

Im Ergebnis als Ausgleich für diesen "Verlust" eines Amtsgerichtsbezirkes wurde der Bereich des heutigen Amtsgerichtsbezirk Haßfurt (damalige Amtsgerichtsbezirke Haßfurt, Königsberg und Eltmann) dem Gerichtssprengel Bamberg zugeschlagen.