Pressemitteilung 49/2024 vom 18.12.2024
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bamberg
Geldautomatensprengungen – Urteile des Landgerichts Bamberg rechtskräftig
BAMBERG. Die Urteile des Landgerichts Bamberg in den Verfahren 2110 Js 13375/22 und 2110 Js 24108/23, die seit Juli 2024 im Zusammenhang mit mehreren Fällen der Geldautomatensprengungen in Bayern, Baden-Württemberg und im übrigen Bundesgebiet verkündet wurden, sind zwischenzeitlich rechtskräftig geworden.
Bereits am 24.07.2024 erging Urteil des Landgerichts Bamberg im Verfahren 2110 Js 13375/22 gegen 15 der Angeklagten, die zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 9 Monaten und 5 Jahren und 11 Monaten verurteilt wurden. In zwei Fällen wurden die Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist seit 01.08.2024 rechtskräftig.
Das Verfahren gegen einen der 16 Angeklagten aus dem Verfahren 2110 Js 13375/22 war abgetrennt worden. Dieser Angeklagte wurde mit Urteil des Landgerichts Bamberg vom 14.10.2024 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit 28.11.2024 rechtskräftig.
In einem weiteren Verfahren (Az. 2110 Js 24108/23) erfolgte eine gesonderte Anklage gegen ein Mitglied der Bande der „Geldautomatensprenger“. Das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 25.11.2024, mit welchem der weitere Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt wurde, ist seit 03.12.2024 rechtskräftig.
Damit sind zwischenzeitlich alle 17 Angeklagte aus dem Großverfahren rechtskräftig verurteilt. Die Verfahren zur Rücküberstellung sämtlicher Verurteilter sind eingeleitet worden und dauern derzeit noch an.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg erachtet die nunmehr rechtskräftigen Verurteilungen der Angeklagten zu teils mehrjährigen Freiheitsstrafen als großen Erfolg und eine Bestätigung der guten Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Bamberg in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Bayern und Baden-Württemberg, Eurojust und den niederländischen Ermittlungsbehörden.
Das Ermittlungsverfahren und die rechtskräftigen Verurteilungen sind als bedeutender Schlag gegen die gesamte „Szene“ der Geldautomatensprenger in den Niederlanden und als ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität anzusehen.