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Staatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 4/2025 vom 29.01.2025

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bamberg

Geldautomatensprengungen – Staatsanwaltschaft Bamberg erhebt Anklage gegen vier Tatverdächtige wegen schweren Bandendiebstahls zum Landgericht Hof

Bamberg/Hof. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat bereits im Juli 2024 Anklage gegen vier Tatverdächtige aus den Niederlanden erhoben. Am 10.03.2024 soll eine mindestens vierköpfige Bande einen Geldautomaten in Konradsreuth im Landkreis Hof gesprengt und einen niedrigen fünfstelligen Betrag an Bargeld erbeutet haben. Die Ermittlungen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landeskriminalamt.

Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, sich als Bande zusammengeschlossen zu haben, um von den Niederlanden aus Geldausgabeautomaten in der Bundesrepublik Deutschland aufzusprengen und das darin aufbewahrte Bargeld zu entwenden. Drei der Angeklagten sind niederländische, ein Angeklagter ist afghanischer Staatsangehöriger im Alter zwischen 22 und 27 Jahren.

Den Tatverdächtigen liegt zur Last, höchst professionell und arbeitsteilig vorgegangen zu sein.Sie spähten die Bank mutmaßlich im Vorfeld der Tat aus und sollen den Geldautomaten in den frühen Morgenstunden des 10.03.2024 mit einem „Blitz-Knall-Sprengsatz“ aufgesprengt haben. Die Angeklagten sollen einen Teil des Bargeldes zurückgelassen haben, das wegen der Verwendung eines Färbesystems durch die Sprengung verfärbt wurde. Die vier Tatverdächtigen wurden auf der Flucht nach einem Wildunfall festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft in verschiedenen bayerischen Justizvollzugsanstalten.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat im Juli 2024 Anklage (Az. 2110 Js 4277/24) gegen die vier Tatverdächtigen wegen schweren Bandendiebstahls, Herbeiführens einerSprengstoffexplosion, Zerstörung von Bauwerken und gefährlicher Körperverletzung in 3 tateinheitlichen Fällen mit einem niedrigen fünfstelligen Beuteschaden und einem mittleren fünfstelligen Sachschaden erhoben.

Die Ermittlungen wurden aufgrund einer (im April 2023 ergangenen) Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg von der Staatsanwaltschaft Bamberg geführt. Demnach ist die Staatsanwaltschaft Bamberg für alle Verfahren im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Anmerkung: Oberfranken und Unterfranken) zuständig, die einen Zusammenhang mit der bandenmäßigen Sprengung von Geldautomaten aufweisen.

Wegen des Tatorts der Geldautomatensprengung im Landkreis Hof erfolgte Anklage zum Landgericht Hof. Die Hauptverhandlung wird bereits ab dem 11.02.2025 vor der Großen Strafkammer am Landgericht Hof stattfinden.

Nach den umfangreichen Ermittlungen und den zwischenzeitlich rechtskräftigen Verurteilungen in dem Großverfahren Az. 2110 Js 13375/22 (vgl. Pressemitteilung 49/2024 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz) ist diese Anklage als weiterer wichtiger Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität anzusehen.