Pressemitteilung 9/2025 vom 16.04.2025
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg
Ermittlungsverfahren gegen 64-Jährigen aus dem Landkreis Haßberge – Staatsanwaltschaft Bamberg beantragt Strafbefehl
Bamberg / Lkr. Haßberge, 16.04.2025 In dem gegen einen 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge geführten Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Bamberg am 30.01.2025 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zum Amtsgericht Haßfurt gestellt.
Am 12.11.2024 fand bei dem Angeschuldigten eine Wohnungsdurchsuchung statt (siehe Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Bamberg vom 15.11.2024 Pressemitteilung 45/2024 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz und vom 22.11.2024 Pressemitteilung 46/2024 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz).
Die Staatsanwaltschaft Bamberg wirft dem 64-Jährigen vor, im Zeitraum vom 12.01.2024 bis 30.06.2024 auf der Internetplattform „X“ (vormals „Twitter“) mittels der „Retweet-Funktion“ oder durch Weiterleiten an andere Nutzer, in fünf Fällen Erkennungszeichen von ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen verbreitet zu haben, deren öffentliche Verwendung in Deutschland verboten ist. Außerdem wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, in einem Fall eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost zu haben.
Mit Verfügung vom 30.01.2025 hat die Staatsanwaltschaft Bamberg Strafbefehlsantrag zum Amtsgericht Haßfurt mit einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen wegen des Tatvorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in fünf Fällen und wegen Volksverhetzung gestellt.
Weitere sechs Tatvorwürfe der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisation, ein Vorwurf der Beleidigung sowie ein Vorwurf der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens zum Nachteil des Bundesministers Dr. Habeck wurden gem. § 154 Abs. 1 StPO vorläufig eingestellt, weil wegen der im beantragten Strafbefehl aufgeführten Tatvorwürfe die Verhängung einer erheblichen Gesamtstrafe zu erwarten ist, neben der eine weitere Bestrafung auch wegen der eingestellten Fälle nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheidet das zuständige Amtsgericht Haßfurt.