Menü

Staatsanwaltschaft Deggendorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Verfahrensübersicht

Sachliche Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde.

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf verfolgt Straftaten, die in ihrem Bezirk begangen wurden oder die von Tätern mit Wohnort in ihrem Bezirk begangen wurden, mit Ausnahme von Wirtschafts- und Steuerstraftaten (§ 74 c Abs. 1 Nr. 1 - 3, 5 - 6 GVG) für deren Verfolgung die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Landshut zuständig ist.

Außerdem verfolgt die Staatsanwaltschaft Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 20 Rechtsdienstleistungsgesetz. Alle anderen Ordnungswidrigkeiten verfolgen die Verwaltungsbehörden. Mit ihnen befasst sich die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn Einspruch eingelegt wird.

Als Strafvollstreckungsbehörde vollstreckt die Staatsanwaltschaft alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Strafen, Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Maßregeln wie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus, Fahrverbote, Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahren) nach Jugendstrafrecht hingegen obliegt den Jugendgerichten.

Seit 1. März 2003 ist das Amtsgericht Viechtach zuständig für die Anordnung der Erzwingungshaft für ganz Bayern, soweit Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt vollstreckt werden sollen. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf vollstreckt diese Erzwingungshaftbefehle.

Weitere Verfahren

Für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten gem. § 74 c Abs. 1 Nr. 1 - 3, 5 - 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes erwachsener Straftäter ist die Staatsanwaltschaft Landshut zuständig. Darunter fallen insbesondere Verstöße gegen das Urhebergesetz, Steuer- und Zollstraftaten.

Zentralisiertes Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)