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Staatsanwaltschaft Hof

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 9 vom 10.06.2024

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hof: Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren wegen Vergewaltigung u.a. im Kinderheim in Wunsiedel zurückgenommen

HOF / WUNSIEDEL Die Staatsanwaltschaft Hof hat ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hof in dem Strafverfahren wegen Sexualstraftaten in einem Kinderheim in Wunsiedel und wegen weiterer Straftaten zurückgenommen.

 Die Jungendkammer des Landgerichts Hof hatte am 20.03.2024 den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, mit sexuellem Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind in zwei tateinheitlichen Fällen und mit Körperverletzung und wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind und des Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie des Diebstahls in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren 6 Monaten verurteilt.

Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe konnte die Staatsanwaltschaft keinen Rechtsfehler feststellen. 

Weitergehende Auskünfte werden seitens der Staatsanwaltschaft nicht erteilt. Hinsichtlich des derzeitigen Standes des Strafverfahrens wird die Pressestelle des Landgerichts Hof am heutigen Tage eine eigene Presseerklärung herausgeben.