Verfahrensübersicht
Allgemeine Abteilungen
Bei der Staatsanwaltschaft Hof werden allgemeine Strafsachen in zwei Allgemeinen Abteilungen bearbeitet.
Beispielhaft können hier folgende Verfahren genannt werden:
- Verfahren nach dem Geldwäschegesetz;
- Betäubungsmittelstrafsachen;
- Verfahren wegen Verherrlichung von Gewalt und Aufstachelung zum Rassenhass;
- Verfahren wegen Brandstiftung;
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung;
- Diebstahl;
- Verfahren im Zusammenhang mit Datenschutz
- Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern;
- Verfahren nach dem Ausländer- und dem Asylverfahrensgesetz;
- Verkehrsstrafsachen;
- Verstöße gegen das Lebensmittelrecht;
Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen
Die Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen ist zuständig für alle Delikte, die in § 74c Gerichtsverfassungsgesetz genannt sind. Hierunter fallen unter anderem auch Verfahren in Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Niedergang einer Firma, bei denen es um Betrug, Bankrott oder verspätete Stellung eines Insolvenzantrages gehen kann sowie Delikte der Untreue des Geschäftsführers einer Handelsgesellschaft. Auch die Ermittlung in Verfahren gegen Anlagebetrüger
fällt in die Zuständigkeit der Wirtschaftsabteilung.
Beispielhaft können folgende weitere Verfahren genannt werden :
- Verletzung der Buchführungspflicht;
- Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung;
- Korruption;
- Steuerhinterziehung;
- Verstöße gegen das Patent- und Markengesetz sowie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften
Es gibt keine an eine andere Staatsanwaltschaft abgegebenen (externen) Verfahren.
Zentralisiertes Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)