Kontakt
Telefon: +49 (0) 831 / 203-00
Telefax: +499621962414225
E-Mail: poststelle@sta-ke.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente bei der Staatsanwaltschaft Kempten
• mittels De-Mail an sta-kempten@egvp.de-mail.de
Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.
Für die Nutzung von De-Mail benötigen Sie eine eigene De-Mail-Adresse (nicht zu verwechseln mit einer E-Mail-Adresse). Dazu müssen Sie sich zunächst bei einem De-Mail-Anbieter registrieren und identifizieren lassen.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.
Anschrift:
Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4-6
87435 Kempten
Barrierefreier Zugang:
Ebenerdiger Zugang, Aufzüge zu allen Etagen
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerinfo - Routenplaner
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.