Verfahrensübersicht
Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit umfasst folgende Funktionsbereiche:
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Die Strafverfolgung, die sich allgemein bezieht auf Straftaten, die im Bezirk begangen wurden, sowie auf die Taten, die von im Bezirk wohnenden Tätern zu verantworten sind. Sonderzuständigkeiten sind bei einzelnen Staatsanwälten konzentriert.
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Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) ist bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt und wurde zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen gebildet. Sie ist u.a. zuständig für Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gem. § 142a Abs. 2 und 4 GVG abgegeben werden, Verfahren wegen § 89a bis § 89c StGB (u.a. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung) und Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt. http://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/generalstaatsanwaltschaft/muenchen/spezial_3.php
Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelte Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) ist zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe, welche für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen. http://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/generalstaatsanwaltschaft/nuernberg/spezial_2.php
Cybercrimedelikte werden bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg als Schwerpunktstaatsanwaltschaft verfolgt. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/generalstaatsanwaltschaft/bamberg/
Die Staatsanwaltschaft München I ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft gemäß § 143 Abs. 4 GVG zuständig für die Verfolgung von Dopingdelikten für den gesamten Freistaat Bayern.
Des Weiteren ist die Staatsanwaltschaft München I gemäß § 74a GVG zuständig für sämtliche Verfahren der Staatsschutzkammer des Landgerichts München I im Oberlandesgerichtsbezirk München.
Außerdem werden der Staatsanwaltschaft München I gemäß § 145 GVG Verfahren zugewiesen, die nationalsozialistische Gewaltverbrechen zum Gegenstand haben, also Taten betreffen, die im Zusammenhang mit Kriegsereignissen stehen, jedoch außerhalb der eigentlichen Kriegshandlungen gegenüber der Zivilbevölkerung oder gegenüber Kriegsgefangenen sowie solche, die in Konzentrationslagern begangen wurden. http://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/muenchen-1/verfahren.php
Für die in § 74 c des Gerichtsverfassungsgesetzes im Einzelnen aufgezählten Wirtschaftsdelikte ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Augsburg Verfolgungsbehörde. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/
Weiter begründet § 11 a der Strafprozessordnung (StPO), gültig seit 1.4.2013, einen besonderen Gerichtsstand beim Amtsgericht Kempten für Straftaten, welche von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung (§ 62 Absatz 1 Soldatengesetz) außerhalb des Geltungsbereichs der Strafprozessordnung begangen wurden. Die Staatsanwaltschaft Kempten ist auch zur Verfolgung solcher Straftaten aufgrund der gesetzlichen Sonderzuständigkeit berufen. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/kempten/verfahren.php
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Ordnungswidrigkeitenverfahren werden bearbeitet, soweit sie der Staatsanwaltschaft nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz oder nach § 115 des Ordnungswidrigkeitengesetzes zugewiesen sind. Mit den übrigen, von den Verwaltungsbehörden geahndeten Ordnungswidrigkeiten ist die Staatsanwaltschaft nur befasst, wenn gegen Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt wird.
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Die Strafvollstreckung ist gleichfalls der Staatsanwaltschaft zugewiesen. Diese umfasst die Durchsetzung aller von den Gerichten im Bezirk ausgesprochenen Strafen gegen Erwachsene in Form von Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Maßregeln wie Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus, Fahrverbote und Entziehung der Fahrerlaubnis.
Aufgaben der Gerichtshilfe
Die Gerichtshilfe, die bei der Staatsanwaltschaft Memmingen angesiedelt ist, wird von einer erfahrenen Sozialpädagogin für die Bezirke der Staatsanwaltschaften Memmingen und Kempten geleistet.
Aufgabe der Gerichtshilfe ist es, im Auftrag der Gerichte oder der Staatsanwaltschaften sowohl im Ermittlungs- als auch im Vollstreckungs- und Gnadenverfahren die Persönlichkeit des Betroffenen sowie vor Ort dessen Lebensumstände umfassend und ohne Rücksicht darauf zu erforschen, ob sie zu dessen Gunsten oder zu dessen Lasten ins Gewicht fallen können. Darüber hinaus wird die Gerichtshilfe tätig zur Vermittlung und Überwachung gemeinnütziger Arbeit, insbesondere im Rahmen des Programms Schwitzen statt Sitzen.
Zentralisiertes Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)