Bezirk der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft München I liegt im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München:
Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft München I
Der Staatsanwaltschaft München I obliegt die Verfolgung von Straftaten und - soweit hierzu nicht andere Behörden vordringlich berufen sind - auch von Ordnungswidrigkeiten, bei denen die Tatorte im Bereich des Landgerichts München I liegen. Dies ist das Gebiet der Landeshauptstadt München und des Landkreises München.
Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft München I wohnen rund 1,9 Millionen Personen. Die nordwestlich, südlich und östlich angrenzenden Gebiete (Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Wolfratshausen, Miesbach und Ebersberg) gehören zur Staatsanwaltschaft München II, die Gebiete nordöstlich (Landkreise Freising und Erding) zur Staatsanwaltschaft Landshut.