Pressemitteilung 1 vom 21.01.14
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 21.01.2014 - Vorprüfung ADAC
Auf Grund der Medienberichterstattung zu den Vorgängen im Zusammenhang
mit dem "Gelben Engel" des ADAC prüft die Staatsanwaltschaft München I, ob
hier Straftatbestände berührt sein können oder nicht.
Ein Ermittlungsverfahren wurde bislang nicht eingeleitet.
Staatsanwaltschaften haben den gesetzlichen Auftrag, ihr bekannt gewordene
Sachverhalte selbständig und von Amts wegen auf ihre strafrechtliche Relevanz hin
zu prüfen.
Daher hat die Staatsanwaltschaft München I die Medienberichterstattung der letzten Tage zu
den Vorgängen rund um den "Gelben Engel" des ADAC zum Anlass genommen, im Rahmen
eines Vorprüfvorgangs zu untersuchen, ob hier Straftatbestände verletzt sein können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Anfangsverdacht
für eine verfolgbare Straftat besteht und deshalb kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
gez.
Steinkraus-Koch
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher