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Staatsanwaltschaft München I

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 19.01.15

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 19.01.2015 - Anklageerhebung wegen serienmäßigen Wohnungseinbruchs


Die Staatsanwaltschaft München I hat am 02. Dezember 2014 Anklage zum Landgericht München I gegen zwei Serben, einen Kroaten und eine Deutsche wegen schweren Bandendiebstahls erhoben. Es besteht der Verdacht, dass diese Bande in mehr als 200 Fällen hauptsächlich im Raum München und Ingolstadt in Wohnungen eingebrochen ist und dabei Gegenstände im Wert von rund 2,4 Millionen Euro erbeutet hat.


Die nunmehr erhobene Anklage geht von folgendem Tatverdacht aus:

Bereits im Jahr 2004 schlossen sich ein heute 38jähriger Serbe, ein heute 47jähriger Kroate und eine heute 43jährige Deutsche zu einer Bande zusammen. Ziel der jetzt Angeschuldigten war es, gemeinsam in Wohnhäuser und Villen im Raum München und Ingolstadt einzubrechen.
Damals beteiligte sich auch noch ein weiterer heute 43jähriger Serbe, gegen den noch getrennt ermittelt wird, an der Bande. Dieser schied vermutlich im Jahr 2008 aus der Gruppierung aus und an seine Stelle trat ein heute 44jähriger Serbe, der nun ebenfalls mitangeklagt wurde. Ein weiterer heute 41jähriger Serbe stieß im Jahr 2011 zu der Bande und wird ebenfalls getrennt verfolgt.

Im Zeitraum 2004 bis 2014 brachen die Angeschuldigten in mehr als 200 Fällen in wechselnder Besetzung in Anwesen ein, die sie zuvor dahingehend ausgespäht hatten, ob die jeweiligen Bewohner abwesend waren.
Sie hebelten Fenster bzw. Terrassen- oder Kellertüren auf und stiegen so in die Gebäude ein. Sie entwendeten im wesentlichen Schmuck, Uhren und Bargeld im Gesamtwert von rund 2,4 Millionen Euro. Durch das Aufhebeln von Türen und Fenstern entstand ein Sachschaden in Höhe von mehr als 250.000 €.

Da ein Teil der Angeschuldigten extra für die jeweilige Tatbegehung aus dem Ausland einreiste, stellte der 47jährige Kroate seine in Ingolstadt gelegene Wohnung als Unterkunft und als Lager von Einbruchswerkzeugen und der Tatbeute zur Verfügung. Der Kroate war auch dafür verantwortlich, entwendete und aufgebrochene Tresore zu entsorgen.

Anlässlich eines Einbruchsdiebstahls Ende 2013 wurde das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs von Zeugen erkannt. Dies führte nach weiteren Ermittlungen schließlich am 21.01.2014 zur Festnahme von drei Angeschuldigten. Die vierte Angeschuldigte wurde am 10.07.2014 festgenommen. Alle Angeschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.

Die beiden serbischen Angeschuldigten und die deutsche Staatsangehörige haben die ihnen zur Last gelegten Taten nahezu vollumfänglich eingeräumt. Der Kroate gab hingegen an, lediglich u. a. Einbruchswerkzeug und Beute zwischengelagert sowie an den Tatobjekten Aufpasserdienste geleistet und hierzu pauschal mit einem relativ geringen Betrag entlohnt worden zu sein. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft gehörte er jedoch zum Kern der Bande.

Zwei Angeschuldigte sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten, die weiteren Angeschuldigten sind nicht vorbestraft.

Das Strafgesetzbuch sieht für den schweren Bandendiebstahl Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu 10 Jahren vor.

In der 79-seitigen Anklageschrift sind 297 Zeugen als Beweismittel benannt.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Landgericht München I bislang noch nicht entschieden.


Hinweis: Nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (Nr. 23 Abs. 2 RiStBV) darf eine Anklageerhebung der Presse erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Anklageschrift einem Angeschuldigten bzw. dessen Verteidigung nachweislich zugegangen ist.


gez.
Henkel
Staatsanwältin als Gruppenleiterin
Stellvertretende Pressesprecherin