Pressemitteilung 7 vom 29.07.15
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 29.07.2015
Strafanzeige von Beate Zschäpe gegen drei ihrer Pflichtverteidiger
Die Staatsanwaltschaft München I hat die Strafanzeige der Angeklagten Beate Zschäpe gegen drei Rechtsanwälte, die ihr in dem anhängigen Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht München als Pflichtverteidiger beigeordnet sind, geprüft und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels Straftat abgelehnt.
Am 24.07.2015 erstattete die in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München u. a. wegen Mordes Angeklagte Beate Zschäpe bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanzeige gegen drei ihrer Pflichtverteidiger wegen Verletzung von Privatgeheimnissen
(§ 203 StGB) und stellte zugleich den erforderlichen Strafantrag.
In der Anzeige wirft sie den Rechtsanwälten vor, ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht durch Gespräche mit dem Vorsitzenden Richter des betreffenden Strafsenats verletzt zu haben. Dabei wurden Belange der Verteidigung, insbesondere die Frage, ob sich die Angeklagte in dem Prozess zur Sache äußert oder nicht, erörtert.
Die Prüfung dieser Vorwürfe ergab, dass das Verhalten der Rechtsanwälte keinen Straftatbestand erfüllt. Vielmehr handelt es sich bei den Angaben gegenüber dem Gericht um ein legitimes Verhalten von Verteidigern, die als Organe der Rechtspflege selbständig und unabhängig von der Angeklagten agieren. Nach dem Vorbringen in der Anzeige wurden durch die Rechtsanwälte keinerlei Informationen an das Gericht weitergegeben, die sich auf die Frage der Schuld oder Unschuld der Angeklagten beziehen.
Weil kein Straftatbestand erfüllt ist, hat die Staatsanwaltschaft daher der Strafanzeige keine Folge gegeben und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit Verfügung vom 29.07.2015 abgelehnt.
gez.
Steinkraus-Koch
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher