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Staatsanwaltschaft München I

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 01 vom 12.01.2016

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 12.01.2016

Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Dopingpräparaten


Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen fünf deutsche und einen britischen Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport und unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Anklage zum Landgericht Traunstein erhoben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der 45jährige britische Angeklagte mit Unterstützung eines 36jährigen Deutschen in Waldkraiburg ein sogenanntes „Untergrundlabor“ zur Herstellung von Dopingmitteln betrieben und die Präparate an Zwischenhändler und Endabnehmer in ganz Deutschland veräußert hat. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Traunstein findet am 18.01.2016 statt.


Die erhobene Anklage geht von folgendem Tatverdacht  aus (Zusammenfassung):


Ab dem Jahr 2009 betrieb der angeklagte britische Staatsangehörige von Waldkraiburg aus einen gewinnbringenden Handel mit Arzneimitteln, die für den beschleunigten Kraft- und Muskelaufbau im Kraftsport-, Fitness- und Bodybuilding-bereich bestimmt waren. Zu diesem Zweck stellte er in einem sogenannten „Untergrundlabor“ größere Mengen verschiedener Dopingpräparate aus dem Bereich der anabol androgenen Steroide her. Die hierfür benötigten Rohstoffe bezog er aus dem nichteuropäischen Ausland. Die fertigen Präparate veräußerte der Angeklagte auf konspirative Art und Weise über das Internet an Zwischenhändler und Endabnehmer im gesamten Bundesgebiet. Insgesamt handelte es sich um über 100 Einzellieferungen.

Die veräußerten Präparate überschritten die nicht geringe Menge im Sinne der Dopingmittelmengenverordnung um mehr als das 27.000-fache. Durch die Taten erzielte der 45jährige Brite Einnahmen von rund 120.000 Euro. Bei der Herstellung und dem Vertrieb der Substanzen wurde er von einem ebenfalls angeklagten 36jährigen Deutschen unterstützt.

Bei den übrigen Angeklagten im Alter zwischen 31 und 59 Jahren handelt es sich um Abnehmer des angeklagten Laborbetreibers. Ihnen wird zur Last gelegt, zumindest einen Teil der jeweils erworbenen Dopingpräparate an einen eigenen Abnehmerkreis weiterveräußert zu haben.


Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe im Wesentlichen eingeräumt.


Ausgangspunkt der umfangreichen Ermittlungen, die das Zollfahndungsamt München im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I durchgeführt hat, waren Hinweise auf das Waldkraiburger „Untergrundlabor“, die sich Ende 2014 aus Ermittlungen der österreichischen Behörden gegen einen Händler für Laborzubehör ergeben hatten.


Der britische Staatsangehörige und drei seiner mutmaßlichen Abnehmer befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.


Das Gesetz sieht für gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren und für unerlaubtes Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.


In der 113-seitigen Anklageschrift sind 20 Zeugen und 4 Sachverständige als Beweismittel benannt.


Das örtlich zuständige Landgericht Traunstein hat Termin zur Hauptverhandlung auf den 18.01.2016 bestimmt.


gez.
Peter Preuß
stellvertretender Pressesprecher