Pressemitteilung 01 vom 05.01.17
Amoktat in München: Staatsanwaltschaft München I übernimmt das Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Waffenverkäufer
Die Staatsanwaltschaft München I hat das Ermittlungsverfahren gegen den 31-jährigen Hessen, der die Tatwaffe an den Täter des Amoklaufs in München verkauft haben soll, von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. übernommen.
Der Beschuldigte soll an mehrere Personen unerlaubt verschiedene Schusswaffen verkauft haben, u.a. an den 18-jährigen Amokläufer David S.
Es besteht daher der Verdacht mehrerer Straftaten nach dem Waffenrecht. Dem Beschuldigten liegt zudem zur Last, durch den Verkauf der Waffe fahrlässig zur Tötung der Opfer in München beigetragen zu haben.
Unter Berücksichtigung dieser schwerwiegenden Folgen in München hat sich die Staatsanwaltschaft München I entschlossen, in Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M., das Ermittlungsverfahren zu übernehmen.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, derzeit in einer Justizvollzugs-anstalt in Hessen.
Der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
gez. Weinzierl
Staatsanwalt als Gruppenleiter
Stellvertretender Pressesprecher