Pressemitteilung 02 vom 11.04.17
Anklageerhebung gegen den Abgeordneten des Bayerischen Landtags Günther Wilhelm Felbinger
Durch die Staatsanwaltschaft München I wurde am 29.03.2017 Anklage gegen den Abgeordne-ten Günther Wilhelm Felbinger zum Landgericht München I wegen des Verdachts des gewerbs-mäßigen Betrugs in fünf Fällen erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, lediglich zum Schein geschlossene Verträge in den Jahren 2011 bis 2015 gegenüber dem Landtag abgerechnet zu haben, um einen rechtswidrigen finanziellen Vorteil zu erlangen. Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass ein Schaden von über 50.000,00 entstanden ist. Anlass der Ermittlungen war eine anonyme Strafanzeige aus dem Oktober 2015.
Der Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren teilweise eingelassen und jedenfalls bzgl. eines Vertrags eingeräumt, dass dieser nur zum Schein geschlossen wurde. Im November 2015 wurde von ihm eine Zahlung von über 60.000,00 an den Bayerischen Landtag geleistet. Nach vorläufiger Beurteilung wird davon ausgegangen, dass der entstandene Schaden hierdurch wieder ausgeglichen worden ist.
Der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB) sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bei Annahme einer gewerbsmäßigen Begehung kann eine Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB).
Das Landgericht München I hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
gez.
Weinzierl
Staatsanwalt als Gruppenleiter
Stellvertretender Pressesprecher
Hinweis: Nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (Nr. 23 Abs. 2 RiStBV) darf eine Anklageerhebung der Presse erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Anklageschrift einem Angeschuldigten bzw. dessen Verteidigung nachweislich zugegangen ist.