Pressemitteilung 03 vom 05.09.2017
Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wegen Diebstahl und Hehlerei wertvoller Werke des Künstlers Georg Baselitz
Der Staatsanwaltschaft München I ist es zusammen mit dem bayerischen Landeskriminalamt gelungen, insgesamt 15 gestohlene wertvolle Werke des Künstlers Baselitz im Wert von ca. 2,5 Millionen € wiederzubeschaffen.
Ein 39-jähriger Tatverdächtiger aus Düsseldorf entwendete im Zeitraum von Juni 2015 bis März 2016 bei einer Spedition bei München, bei der er beschäftigt war, 19 Gemälde und Zeichnungen des weltberühmten Malers Georg Baselitz. Diese Kunstwerke gab er an zwei weitere Verdächtige, einen 51-Jährigen und dessen 26-jährigen Sohn aus Leverkusen weiter. Gemeinsam versuchten Vater und Sohn, die Werke zum Teil weit unter Wert zu verkaufen, was ihnen nur in einem Fall gelang. Nach einem dieser Verkaufsversuche wurde eine Versicherung hellhörig und informierte die Polizei. Nachdem festgestellt wurde, dass das angebotene Bild gestohlen worden war, kam schnell der Verlust weiterer Bilder ans Licht. Die Tatverdächtigen, die alle aus dem Speditionsgewerbe stammen, wurden über intensive Ermittlungen in der Kunstszene ausfindig gemacht.
Die Staatsanwaltschaft München I beauftragte das Bayerische Landeskriminalamt sodann mit der Zielfahndung nach dem ursprünglich im Ausland befindlichen 51-jährigen Beschuldigten, dieser wurde am 21.08.2017 schließlich nach seiner Wiedereinreise nach Deutschland festgenommen und befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. Die drei Beschuldigten haben sich bisher noch nicht umfassend zur Sache geäußert. Die wertvollen Bilder befinden sich größtenteils wieder in Sicherheit, nach Kunstwerken im Wert von ca. 130.000 € wird noch gefahndet.
Die Staatsanwaltschaft geht derzeit hinsichtlich des einen Beschuldigten vom Tatverdacht des Diebstahls gem. § 242 StGB, hinsichtlich der beiden anderen Beschuldigten vom Tatverdacht der gemeinschaftlichen Hehlerei in Tatmehrheit mit Betrug in Tatmehrheit mit versuchtem Betrug gemäß § 259 Abs. 1, 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB aus und steht kurz vor dem Abschluss der Ermittlungen.
Hinweis: Für weitere Fragen steht Ihnen die Pressestelle der Staatsanwaltschaft München I unter 089/ 5597-4792 oder pressestelle@sta-m1.bayern.de gerne zur Verfügung. Das Bayerische Landeskriminalamt hat unter www.lka-bayern.de ebenfalls eine Pressemitteilung veröffentlicht.