Pressemitteilung 04 vom 17.10.2017
Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche wegen Betruges und Untreue zum Nachteil des gemeinnützigen Augustinum-Konzerns
Die Staatsanwaltschaft München I hat am 19.09.2017 Anklage gegen vier Verantwortliche wegen Betrugs- und Untreuevorwürfen zum Nachteil des gemeinnützigen Augustinum-Konzerns erhoben.
Im Februar 2014 erhielt der Aufsichtsrat des Unternehmens einen anonymen Hinweis und nahm daraufhin interne Ermittlungen zu in den Jahren 2010 bis 2013 abgewickelten Sale-and-rent-back-Immobiliengeschäften auf. Diese mündeten Ende Juni 2014 in die Erstattung einer Strafanzeige und setzten weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I in Gang.
Gegenstand der nun erhobenen Anklage ist der Vorwurf, dass der frühere, inzwischen verstorbene Vorsitzende des Aufsichtsrats der Augustinum gemeinnützige GmbH (im Folgenden: AUG) gemeinsam mit dem kaufmännischen Geschäftsführer, einem Vermittler und zwei auf Käuferseite auftretenden Personen den Vorsitzenden der Geschäftsführung der AUG sowie die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen von Immobilienverkäufen über wesentliche Umstände getäuscht haben soll. Dadurch sollen sich die Angeschuldigten die Zustimmung zum Abschluss von für das Augustinum wirtschaftlich nachteiligen Verträgen erschlichen haben, um sich selbst zu bereichern. So soll insbesondere über den wirtschaftlichen Hintergrund und die Bonität der in Wahrheit vermögenslosen Käufergesellschaften getäuscht worden sein. Beim Verkauf von elf Wohnstiftimmobilien wurde der Kaufpreis von insgesamt rund 506 Mio. EUR seitens des Augustinum mit 30-jährigen endfälligen Darlehen finanziert. Ferner gewährte das Augustinum – unter anderem zur Begleichung der Erwerbsnebenkosten – den Käufergesellschaften darlehensweise sogenannte Investitionskostenvorschüsse im Gesamtumfang von 71,75 Mio. EUR. Dabei soll verschleiert worden sein, dass diese Vorschüsse zu weit mehr als 50 % zur Bezahlung von Scheinprovisionen an den Vermittler verwendet wurden, der wiederum einen erheblichen Anteil der Gelder als Kickback-Zahlungen an den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den kaufmännischen Geschäftsführer weitergeleitet haben soll.
Gegen den kaufmännischen Geschäftsführer wird daher der Vorwurf der Untreue und des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs erhoben, gegen die drei übrigen Angeschuldigten der Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.
Darüber hinaus enthält die Anklage weitere Untreuevorwürfe mit Schäden in Millionenhöhe im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Augustinum-Wohnstifts in Meersburg am Bodensee im Zeitraum Februar 2010 bis Juni 2013 sowie im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks des Augustinum in Dresden im Dezember 2010.
Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer hat die Anklage den Angeschuldigten und ihren Verteidigern zugestellt. Diese haben nun Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Nach der Einlassungsfrist hat die Kammer über die Zulassung dieser Anklage zu entscheiden.
gez.
OStAin Anne Leiding
Pressesprecherin