Menü

Staatsanwaltschaft München I

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 01 vom 10.01.2018

Staatsanwaltschaft beantragt 7 Jahre 2 Monate gegen den Waffenhändler des Amokläufers von München Philipp K.

Die Staatsanwaltschaft München I hat am heutigen 19. Verhandlungstag im Verfahren gegen den Waffenhändler des Amokläufers von München ihr Plädoyer gehalten. Wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen sowie diverser Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz beantragte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 2 Monaten sowie Haftfortdauer.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München I musste der Waffenverkäufer auf-grund der Umstände des Waffenverkaufs (Kontakt über das Darknet, jugendliches Alter des Käufers, erhebliche Mengen an Munition) davon ausgehen, dass mit der verkauften Waffe geschossen wird und dadurch Menschen verletzt oder getötet werden können. Er handelte daher fahrlässig und ist wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu verurteilen.

Erstmals soll ein illegaler Waffenverkäufer damit auch für eine mit der Waffe begangene Tat verantwortlich gemacht werden, ohne an der Tat selbst beteiligt gewesen zu sein.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat sich der Angeklagte dagegen nicht wegen Beihilfe zu den Morden der Amoktat strafbar gemacht. Eine Beihilfe setzt nämlich voraus, dass man die Tat, an der man sich beteiligt, zumindest in Grundzügen kennt. Hierfür haben sich während der akribischen Ermittlungen und der 19 Tage dauernden Hauptverhandlung keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben.

Die Hauptverhandlung wird am Montag, den 15.01.2018, 9.00 Uhr, im Sitzungssaal 134 im Justizpalast fortgesetzt.


gez. Leiding
Oberstaatsanwältin
Pressesprecherin