Pressemitteilung 09 vom 25.07.18
Gemeinsame Ermittlungsaktion gegen Rauschgifthandel im Darknet
Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft München I wurde in den frühen Morgenstunden des 25.07.2018 eine gemeinsame Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft, des Zollfahndungsamtes München und des Polizeipräsidiums München (Kommissariat 83) gegen Rauschgifthandel im Darknet durchgeführt. Zahlreiche Einsatzkräfte der beteiligten Stellen vollzogen zeitgleich insgesamt 33 Durchsuchungsbeschlüsse gegen insgesamt 32 Beschuldigte in München und dem Münchner Landkreis und nahmen drei Personen vorläufig fest.
Während das K 83 unter dem Einsatznamen „clear the dark“ 18 Durchsuchungsobjekte im Bereich des Polizeipräsidiums München aufsuchte, war das ZFA München für 15 weitere Durchsuchungen in München, Ottobrunn, Neubiberg und Neuried zuständig.
Seit Ende 2017 häufen sich bei der Münchner Polizei und der Zollfahndung München Ermittlungsverfahren gegen Tatverdächtige aus dem Großraum München, die Betäubungsmittel über das so genannte "Darknet" bestellen und sich diese anschließend per Postversand zuschicken lassen. Im Vorfeld der heutigen Durchsuchungen konnten in ca. 20 Fällen an die Tatverdächtigen adressierte Postsendungen abgefangen und beschlagnahmt werden. Darin wurden u.a. ca. 600 Gramm Amphetamin ("Speed"), 677 Ecstasy-Tabletten, 50 LSD-Trips, ca. 40 Gramm kristallines MDMA, ca. 115 Gramm Marihuana, ca. 7 Gramm Heroin, ca. 4,5 Gramm Kokain sowie 28 Ritalin-Tabletten aufgefunden und beschlagnahmt.
Bei den heutigen Maßnahmen wurden erneut zahlreiche Gegenstände, bei denen es sich dem ersten Anschein nach um Betäubungsmittel handelt, wie Tabletten, pflanzliche Substanzen, Pulver etc. beschlagnahmt, darunter rund 2500 XTC-Tabletten und zusätzlich mehrere Messer. Außerdem stellten die Ermittler PCs, Laptops, Handys und Datenträger sicher, um durch deren forensische Analyse an Daten über weitere Rauschgiftgeschäfte, insbesondere weitere Lieferanten und deren Abnehmer zu gelangen.
Die drei vorläufig festgenommenen Personen werden morgen dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der über die Anträge der Staatsanwaltschaft auf Haftbefehlserlass entscheidet.
gez.
Leiding
Oberstaatsanwältin
Pressesprecherin