Pressemitteilung 3 vom 15.05.20
Corona-Soforthilfe-Betrüger festgenommen, Auszahlung von über 1 Mio. Euro verhindert
Der Staatsanwaltschaft München I ist es zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt gelungen, am 14.05.2020 einen 30-jährigen Beschuldigten wegen des Verdachtes des Subventionsbetruges mit einem beabsichtigten Gesamtschaden von über 1 Million Euro in Niedersachsen festzunehmen.
Aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I liegt dem Beschuldigten zur Last, im Zeitraum von 31.03.2020 bis 05.04.2020 in 23 Fällen bei der Landeshauptstadt München und den Regierungen von Schwaben und Oberbayern Corona-Soforthilfen in einer Gesamthöhe von über 1 Million Euro beantragt und hierbei jeweils unwahre Angaben gemacht zu haben, um die unberechtigte Auszahlung der Corona-Soforthilfe zu erreichen. Der Beschuldigte verwendete für die Antragstellung jeweils entweder Alias-Identitäten oder täuschte unter dem Namen realer Unternehmen aus Bayern die Voraussetzungen einer Corona-Soforthilfeberechtigung vor. Die Corona-Soforthilfe sollte jeweils auf das Konto des Beschuldigten überwiesen werden. Dank der aufmerksamen Prüfung der zuständigen Beamten der Landeshauptstadt München, die den Verdachtsfall sofort an die Staatsanwaltschaft München I meldeten, blieb eine Auszahlung der beantragten Soforthilfen aus.
Aus der Auswertung des Kontos des Tatverdächtigen ergab sich, dass dort bereits Sofortbeihilfen in einer Gesamthöhe von rund 67.000 EUR, angewiesen von Behörden der Länder Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, eingegangen waren. Diese Gelder wurden im hiesigen Verfahren gesichert. Ob und in welchem Umfang der Beschuldigte weitere Anträge im Bundesgebiet gestellt hat, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Der Tatverdächtigte wird aufgrund der bisherigen Erkenntnisse des Subventionsbetruges in 26 tatmehrheitlichen Fällen gemäß §§ 264 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 2 Nr. 1, beschuldigt.
Der beantragte und vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes München erlassene Haftbefehl, der zur gestrigen Festnahme des Beschuldigten in Niedersachsen führte, wurde auf die Haftgründe der Flucht und der Verdunkelungsgefahr gestützt. Dieser Haftbefehl wurde heute Vormittag durch den Ermittlungsrichter eröffnet und Haftfortdauer angeordnet.
Hintergrund:
Bund und Länder haben Corona-Soforthilfen eingerichtet, aus denen Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige anlässlich der Maßnahmen zum Schutze vor der Corona-Pandemie Unterstützung erhalten sollten. Voraussetzung für die Gewährung der Unterstützung ist insbesondere, dass das Unternehmen, der Freiberufler oder der Soloselbständige durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragsstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand zu zahlen. Corona-Soforthilfen werden ohne Gegenleistung ausgezahlt und dienen der Wirtschaftsförderung.
§ 264 Subventionsbetrug
Abs. 1: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Nr. 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
(Nr. 2. – 4.)
Abs. 2: In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,
(Nr. 2. – 3.)
gez.
Leiding
Oberstaatsanwältin
Pressesprecherin