Bezirk der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft München II liegt im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München:
Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft München II gliedert sich in folgende Amtsgerichtsbezirke
- Amtsgericht Dachau
- Amtsgericht Ebersberg
- Amtsgericht Fürstenfeldbruck
- Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
- Amtsgericht Miesbach
- Amtsgericht Starnberg
- Amtsgericht Weilheim
- Amtsgericht Wolfratshausen
Für die Stadt München und den Landkreis München ist die Staatsanwaltschaft München I zuständig.
Sonderzuständigkeit der Wirtschaftsabteilung
Die Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen ist zuständig für die Bearbeitung von Wirtschafts-, Zoll- und Steuerstrafsachen. Als Schwerpunktabteilung ist sie zusätzlich für die Wirtschaftsstrafsachen in den Bezirken der Staatsanwaltschaften Traunstein und Ingolstadt zuständig.
Zu den Wirtschaftsstrafsachen zählen nach der gesetzlichen Definition des § 74 c Gerichtsverfassungsgesetz unter anderem Straftaten, die im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Niedergang eines Unternehmens stehen, wie zum Beispiel Bankrott, verspätete Stellung eines Insolvenzantrages, Betrug oder Untreue eines Geschäftsführers, sowie Straftaten nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Markengesetz. Steuer- und Zollstraftaten fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsabteilung.
Außerdem werden hier auch die Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Straftatbeständen der Bestechung, Korruption, Wucher und Geldwäsche, sowie Großverfahren gegen Anlagebetrüger und Straftaten aus dem Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit bearbeitet.