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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 01 vom 17.01.2013

Erklärung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur beabsichtigen Verlegung des Verurteilten Mollath

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde als zuständige Vollstreckungsbehörde zur beabsichtigten Verlegung des Verurteilten in das Bezirksklinikum Ansbach angehört. Die Staatsanwaltschaft hat hierzu erklärt, dass in diesem Falle eine Verlegung nur im Einverständnis mit Herrn Mollath erfolgen sollte.

I. A.

gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin