Pressemitteilung 01 vom 17.01.2013
Erklärung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur beabsichtigen Verlegung des Verurteilten Mollath
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde als zuständige Vollstreckungsbehörde zur beabsichtigten Verlegung des Verurteilten in das Bezirksklinikum Ansbach angehört. Die Staatsanwaltschaft hat hierzu erklärt, dass in diesem Falle eine Verlegung nur im Einverständnis mit Herrn Mollath erfolgen sollte.
I. A.
gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin