Pressemitteilung 4 vom 19.06.13
44 Messerstiche gegen den Nebenbuhler:
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen Totschlages
Der 37-jährige Angeschuldigte soll am 09.01.2013 in der Nürnberger Südstadt dem Lebensgefährten seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau 44 wuchtige Messerstiche versetzt haben.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth trennte sich die Ehefrau 2009 vom Angeschuldigten, mit dem sie seit 2001 verheiratet war und mit dem sie einen gemeinsamen Sohn hat. Seit 2010 war auf Antrag der Ehefrau das Scheidungsverfahren bei Gericht anhängig. Seit Dezember 2011 führte die Ehefrau des Angeschuldigten eine Beziehung zu einem anderen Mann mit dem sie nach rechtskräftiger Scheidung vom Angeschuldigten die Ehe eingehen wollte. Hiervon erfuhr der Angeschuldigte im Februar 2012 und konnte dies nicht akzeptieren.
Am frühen Nachmittag des 09.01.2013 kam es während der Mittagspause der Ehefrau des Angeschuldigten vor dem Anwesen Breitscheidstraße 5 in Nürnberg zu einer verbal geführten Auseinandersetzung zwischen dem Angeschuldigten, seiner Ehefrau und deren Lebensgefährten. Der Angeschuldigte entfernte sich zunächst und erwarb in unmittelbarer Nähe des Tatortes ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 cm. Er kehrte dann gegen 14:00 Uhr wieder zum Anwesen Breitscheidstraße 5 zurück, wo es erneut zu einer verbalen Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau und deren Lebensgefährten kam. Der Angeschuldigte führte das Küchenmesser hierbei verdeckt im Rückenbereich seiner Kleidung mit sich. Während der dann auch körperlichen geführten Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern zückte der Angeschuldigte in Anwesenheit seiner Ehefrau das mitgeführte Küchenmesser und stach sofort auf den Lebensgefährten seiner Ehefrau ein. Der Angeschuldigte versetzte dem Opfer insgesamt 44 gezielt und wuchtig geführte Messerstiche in den gesamten Körper, insbesondere in den Oberkörper und den Unterleib.
Das Opfer erlitt u.a. zahlreiche schwere Verletzungen innerer Organe und verstarb infolge des massiven Blutverlustes - trotz sofort eingeleiteter fachkundiger Ersthilfemaßnahmen durch Passanten - noch am Tatort.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth muss nun darüber entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Die Anklagebehörde hat in der Anklageschrift u.a. 24 Zeugen und sechs Sachverständige benannt.
I.A.
gez.
Dr. Bader
Staatsanwalt als Gruppenleiter