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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 02 vom 12.05.2022

Ermittlungsverfahren gegen Jesuitenpater wegen Containerns eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Jesuitenpater wegen Containerns eingestellt, da nicht geklärt werden konnte, welche konkreten Waren aus welchen Lebensmittelmärkten der Beschuldigte entwendet hatte.

Ende Dezember 2021 hatte der Pater medienwirksam behauptet, auf dem Gelände mehrerer Supermärkte Lebensmittel aus Abfallbehältern entwendet und dabei mindestens auf einem Müllplatz auch einen Container mit einem Dreikantschlüssel geöffnet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, die bei Verdacht auf Straftaten gesetzlich verpflichtet ist, ein Verfahren einzuleiten, ermittelte deshalb wegen des Verdachts auf besonders schweren Diebstahl. 
Im Laufe der Ermittlungen konnte jedoch nicht geklärt werden, in welchen Supermärkten der Beschuldigte welche Waren im Einzelnen entwendet hatte. Auch der Beschuldigte selbst hat in seiner Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft nur allgemein erklärt, Lebensmittel aus Müllcontainern von Supermärkten entwendet zu haben. Eine weitere Konkretisierung erfolgte nicht. 
Die Erhebung einer Anklage setzt aber voraus, dass dem Beschuldigten konkrete, identifizierbare strafbare Handlungen nachgewiesen werden können. Die Taten müssten so genau bezeichnet werden können, dass sie sich eindeutig von anderen gleichartigen Taten unterscheiden lassen. Da dies nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht möglich war, wurde das Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt.

I.A.

gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältinals Hauptabteilungsleiterin