Pressemitteilung 03 vom 01.06.2022
Drachenlord:
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nimmt Revision zurück
Im Verfahren gegen den sogenannten "Drachenlord" hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 23.03.2022 zurückgenommen.
Das Berufungsurteil, mit dem Rainer W. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde, ist damit rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft, die in der Berufungsverhandlung die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten beantragt hatte, hatte nach der mündlichen Urteilsbegründung zunächst Revision eingelegt. Nachdem die schriftlichen Urteilsgründe dann vorlagen, wurden diese gründlich geprüft. Dabei ist die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass eine Revision nicht zwingend durchgeführt werden muss.
Sie hat ihre Revision deshalb zurückgenommen.
I.A.
gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin