Staatsanwaltschaft Passau
Hinweise für Besucherinnen und Besucher
Sie werden gebeten, primär ihr Anliegen schriftilich oder telefonisch vorzubringen.
Sofern Sie etwas abzugeben haben (z.B. Schreiben, Führerschein usw.) wird, wird dies an
der Pforte entgegengenommen.
Sollten Sie Ihr Anliegen persönlich vorbringen wollen, empfiehlt sich wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit, Homeoffice und Terminen eine telefonische Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter.