Bezirk der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Passau liegt im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München:
Örtlicher Zuständigkeitsbereich
Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Passau erstreckt sich auf das Stadtgebiet Passau sowie auf die Landkreise Passau und Freyung-Grafenau mit einer Gesamtfläche von circa 2.500 Quadratkilometer und circa 300.000 Einwohnern.
Sowohl das Landgericht Passau als auch die Amtsgerichte Passau und Freyung liegen im oben genanannten Zuständigkeitsbereich.
Die Amtsgerichtsbezirke orientieren sich an den Landkreisgrenzen.
Das Gebiet ist aus den nachstehenden Karten ersichtlich.
Die Staatsanwaltschaft Passau gehört zum Zuständigkeitsbezirk der Generalstaatsanwaltschaft München.
![Landkreis Pa 400x344 Landkreis Pa 400x344](/media/images/behoerden-und-gerichte/fittosize__316_0_08e0083063b0c48855bccd032b06261e_landkreis_pa_400x344.jpg)
![Landkreis Frg 400x276 Landkreis Frg 400x276](/media/images/behoerden-und-gerichte/fittosize__316_0_f0e3701004931aace80d6042e9b1182a_landkreis_frg_400x276.jpg)