Info & Service
-
Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg sind derzeit 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Geleitet wird die Behörde, mit 45 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 3. Qualifikationsebene (3. QE entspricht dem früheren gehobenen Dienst) und 51 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 2. QE (entspricht dem früheren mittleren Dienst und tariflich Beschäftigte), vom Leitenden Oberstaatsanwalt Alfred Huber. Geschäftsleiterin (in der vierten QE, entspricht dem früheren höheren Dienst) ist Rechtspflegeoberrätin Anna Wörle.
In sieben Abteilungen in Regensburg und in der Zweigstelle Straubing werden pro Jahr mehr als 35.000 Ermittlungsverfahren bearbeitet. Die Aufgaben sind wie folgt organisiert:
Abteilung I: Behördenleitung
• Verwaltung
• Immunitäts- und Exterritorialitätsfragen
• DienstaufsichtsbeschwerdenAbteilung II
• Kapitalverbrechen und Todesermittlungen gegen Erwachsene
• Verfahren gegen Ärzte, Heilpraktiker und Pflegepersonal
• Verfahren gegen Amtsträger im Zusammenhang mit der Berufsausübung
• Verfahren und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizeibeamte
• Allgemeine StrafsachenAbteilung III
• Politische Straftaten einschließlich politisch motivierte Straftaten
• Verstöße gegen das Versammlungs- und Vereinsgesetz
• NS-Verfahren
• Pressestrafsachen
• Hasskriminalität
• Verfahren gegen Rechtsanwälte und Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
• Allgemeine StrafsachenAbteilung IV
• Kapitalverbrechen und Todesermittlungen gegen Jugendliche/Heranwachsende
• Jugendstrafsachen
• Jugendschutzsachen
• Verkehrsstrafsachen
• Brandsachen
• Sexualstrafsachen
• Bundeswehrsachen
• Pornografische, gewaltverherrlichende und jugendgefährdende Schriften
• Gewalt im sozialen NahbereichAbteilung V
• Organisierte- und grenzüberschreitende Kriminalität
• Betäubungsmittel- und Arzneimittelstrafsachen
• Verstöße gegen Ausländer-, Freizügigkeits- und AsylVerfG
• Rechtshilfe
• Strafvollstreckung und nachträgliche SicherungsverwahrungAbteilung VI
• Wirtschaftsstrafsachen gemäß §74c I Nr. 1,2,5,6, GVG
• Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
• Geldwäsche
• Wettbewerbs- und Korruptionsdelikte
• illegale Beschäftigung
• Steuer- und Zollsachen
• InsolvenzstrafsachenAbteilung VII (Zweigstelle Straubing)
• Brandsachen
• Waffen- und Sprengstoffsachen
• Geld- und Wertzeichenfälschung
• Umweltstrafsachen
• Bundeswehrsachen
• Betäubungsmittel- und Arzneimittelsachen (Amtsgerichtsbezirk Straubing)
• Sexualstrafsachen (Amtsgerichtsbezirk Straubing)
• Jugendstrafsachen (Amtsgerichtsbezirk Straubing)
• Verfahren und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizeibeamte (Amtsgerichtsbezirk Straubing)
• Pornografische, gewaltverherrlichende und jugendgefährdende Schriften (Amtsgerichtsbezirk Straubing)
• Gewalt im sozialen Nahbereich (Amtsgerichtsbezirk Straubing)
• Allgemeine Strafsachen (Amtsgerichtsbezirk Straubing)
• Verkehrsstrafsachen (Amtsgerichtsbezirk Straubing)
• Strafvollstreckung und nachträgliche Sicherungsverwahrung (Amtsgerichtsbezirk Straubing)
-
Das Handlungskonzept der Bayerischen Staatsregierung gegen Rechtsextremismus wird im Rahmen der interministeriellen Zusammenarbeit zwischen dem federführenden Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter Einbeziehung neuer Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Rechtsextremismus regelmäßig fortgeschrieben.
Es stellt die staatlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Maßnahmen in Bayern, die in den drei Säulen Vorbeugen–Unterstützen–Eingreifen konzeptionell eingebettet sind, umfassend dar. Neben den verschiedenen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus werden die staatlichen Akteure und Anlaufstellen im Bereich der drei Säulen vorgestellt sowie die ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aufgezeigt.
Das Bayerische Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus richtet sich vorrangig an die Politik, ein Fachpublikum sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich detailliert mit der Gesamtstrategie der Bayerischen Staatsregierung im Kampf gegen den Rechtsextremismus befassen wollen. Für die breite Öffentlichkeit, aber auch für Betroffene, die sich über die vielfältigen Beratungsangebote informieren wollen, wurde begleitend eine kurze Broschüre erstellt.
Handlungskonzept und Begleitbroschüre stehen im Broschürenportal Bayern unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:
http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/verfassungsschutz.htm