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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 15 vom 28.03.2021

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 28.03.2021 - Bereich Main-Rhön

Mutmaßlicher Bankräuber nach Hinweis festgenommen - Widerruf der Öffentlichkeitsfahndung

DONNERSDORF, LKR. SCHWEINFURT. Nach der am Freitag veranlassten Öffentlichkeitsfahndung hat die Kriminalpolizei Schweinfurt einen Hinweis auf einen 18-Jährigen erhalten. Im Zuge der folgenden Maßnahmen erhärtete sich der Tatverdacht gegen den jungen Mann. Er befindet sich seit Samstag in Untersuchungshaft.

Wie bereits berichtet, hatte ein zunächst unbekannter maskierter Mann am Donnerstag, den 11.03.2021, eine Bankfiliale in der Hauptstraße überfallen. Unter Vorhalt eines Messers forderte er von den Angestellten Geld. Die Mitarbeiter reagierten besonnen und überließen dem Täter das Bargeld aus einer Geldkassette im Schalterraum. Der Bankräuber verließ die Bank und flüchtete zu Fuß in Richtung Kirche. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen verliefen zunächst ergebnislos. Die weiteren Ermittlungen in dem Fall übernahm in der Folge die Kriminalpolizei Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt.

Erst am Freitag hatte die unterfränkische Polizei Bilder der Überwachungskamera veröffentlicht und die Bevölkerung um Mithilfe bei der Fahndung gebeten. Ein Zeuge erkannte offenbar die Person auf den Fahndungsfotos und lieferte der Kriminalpolizei Schweinfurt den entscheidenden Hinweis. Der 18-jährige Tatverdächtige konnte am Samstagmorgen an seiner Wohnadresse im Landkreis Schweinfurt angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Bei der folgenden Wohnungsdurchsuchung wurden Beweismittel sichergestellt, die den Tatverdacht gegen den Festgenommenen erhärteten.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der 18-Jährige noch am Samstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der schweren räuberischen Erpressung anordnete. Der Beschuldigte sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt ein.

Die Öffentlichkeitsfahndung vom Freitag, den 26.03.2021, wird hiermit widerrufen. Es wird darum gebeten, ab sofort von einer Verwendung der Fahndungsfotos abzusehen.