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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 42 vom 14.12.2023

Gemeinsamer Pressebericht des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 14.12.2023

Nach Einbruch in Handygeschäft - Tatverdächtige in Untersuchungshaft

SCHWEINFURT. Zwei zunächst Unbekannte sind in der Nacht zum Dienstag in ein Handygeschäft eingestiegen. Streifen der Bamberger Polizei konnten zwei Tatverdächtige vorläufig festnehmen. Einbruch in Handygeschäft Die Mitteilung über den Einbruch in das Handygeschäft in der Lange Zehntstraße ging gegen 06:00 Uhr bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken ein. Ein Zeuge bemerkte das zerstörte Schaufenster des Geschäftes und informierte die Polizei. Ein Mitarbeiter stellte kurze Zeit später das Fehlen mehrere Handys sowie eines Tablets im Wert von ca. 5.000 Euro fest. Festnahme von zwei Tatverdächtigen  Am Dienstagmorgen schlug ein Unbekannter die Seitenscheibe eines geparkten Pkws in Bamberg ein und flüchtete anschließend. Im Rahmen der Fahndung nahmen Beamte der Bamberger Polizei zwei Männer im Alter von 23 und 27 Jahren vorläufig fest. Im Laufe der Vernehmung stellte sich heraus, dass die beiden Tatverdächtigen zwar nicht für den beschädigten Pkw verantwortlich sind, jedoch führten diese die entwendeten Smartphones aus dem Handygeschäft noch mit sich. Dank der Videoaufzeichnungen in dem angegangenen Geschäft konnte der 27-jährige Mann eindeutig identifiziert werden.   Vorführung beim Ermittlungsrichter - Untersuchungshaftbefehle erlassen  Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurden die beiden Tatverdächtigen dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ gegen die beiden Männer einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des besonders schweren Diebstahls. Die beiden Beschuldigten befinden sich seither in Justizvollzugsanstalten. Sie müssen sich in der Folge in Strafverfahren verantworten.  Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft sind unterdessen noch nicht abgeschlossen. Diese prüfen nun, ob die beiden Männer auch für weitere gleichgelagerte Fälle als Tatverdächtige infrage kommen.