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Zentrales Mahngericht

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 09561 / 878-5
Telefax:
09621 / 962 414 232

E-Mail:
poststelle.zentrales.mahngericht@ag-co.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Elektronischer Rechtverkehr:

Beim Amtsgericht Coburg ist der elektronische Rechtsverkehr für die Verfahren nach der ZPO und dem FamFG (Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Nachlass- und Mobiliarvollstreckungsabteilung) sowie für Straf- und Bußgeldverfahren eröffnet.

Hinweis: Das Grundbuchamt nimmt am elektronische Rechtsverkehr noch nicht teil. Einreichungen auf diesem Weg sind nicht zulässig.


Folgende Übermittlungswege stehen zur Verfügung:

De-Mail: 
ag-coburg-zentrales-Mahngericht@egvp.de-mail.de
WICHTIG: Mit Ablauf des 30.11.2024 ist das Gerichte nicht mehr via DE-Mail erreichbar.
Bitte beachten Sie: Der Absender muss bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet sein und muss sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lassen.


Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente:
Das elektronische Formular finden sie hier. Die Anmeldung erfolgt über die BayernID.


besonderes elektronisches Postfach
 (z.B. für Rechtsanwälte oder Behörden)

Weitere Informationen zum Thema elektronischer Zugangsweg und Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.


Anschriften:
Amtsgericht Coburg - Zentrales Mahngericht
Heiligkreuzstrasse 22
96450 Coburg (Hausanschrift)

96441 Coburg (Großkundenanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Ein Personenaufzug ist vorhanden. Bitte melden Sie sich an der Pforte.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeugen:
Bayerninfo - Routenplaner

Öffnungs- und Sprechzeiten

Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Zentrale Mahngericht von Montag bis Freitag telefonisch nur von 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar ist.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Zentralisierte Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)