Mediation
Seit dem 1. Januar 2013 besteht in familien- und zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit der gerichtsinternen Mediation durch einen Güterichter. Das Güterichterverfahren ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, das es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken ermöglicht, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden.
Voraussetzung für das Güterichterverfahren ist dabei aber jeweils, dass ein Rechtsstreit beim Familien- bzw. Zivilgericht anhängig ist.
Der Güterichter, der nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen ist, verhilft den Parteien in der Güteverhandlung zu einer eigenverantworteten Lösung ihres Konflikts; er setzt dabei moderne Methoden der Konfliktbeilegung, insbesondere auch die Mediation ein. Darüber hinaus kann der Güterichter auf Wunsch der Parteien einen Prozessvergleich protokollieren.
Mediationsbeauftragte
Herman Andrea
Richterin am Amtsgericht
Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, Zimmer 140
Telefon: 0821 3105-2221
Weitere Informationen
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