Wohnungseigentumsverfahren
Wohnungseigentumssachen unterliegen seit 1. Juli 2007 dem Verfahrens- und Kostenrecht für Zivilverfahren.
Das Amtsgericht als Zivilgericht entscheidet in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes
- über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
- über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümern
- über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- bei Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen die Wohnungseigentümer richten und sich auf das gemeinschaftliche Eigentum, seine Verwaltung oder das Sondereigentum beziehen
- bei Mahnverfahren, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Antragstellerin ist.
Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.
Sprechzeiten
Geänderte Öffnungszeiten siehe Startseite
Während öffentlicher Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.
Geschäftsstellen (Serviceeinheiten)
Serviceeinheit 1
Geschäftsstellen:
14 C, 21 C, 23 C, 25 C, 73 C, 82 C, Aufgebotsverfahren 173 UR II, RpflGA 53
Zimmer 114, Telefon: 0821 / 3105-2267, -2212, -2277
Landwirtschaftssachen 5 XV
Zimmer 114, Telefon: 0821 / 3105-2983
Serviceeinheit 2
Geschäftsstellen:
16 C, 18 C, 74 C, Aufgebotsverfahren 172 UR II, RpflGA 52
Zimmer 117, Telefon: 0821 / 3105-2281, -2264
Serviceeinheit 3
Geschäftsstellen:
17 C, 71 C, 72 C, Aufgebotsverfahren 175 UR II, RpflGA 55, Wohnungseigentums-Verfahren 30 C
Zimmer 118, Telefon: 0821 / 3105-2265, -2273, -2283, -2289
Serviceeinheit 4
Geschäftsstellen:
12 C, 19 C, 22 C, Aufgebotsverfahren 171 UR II, RpflGA 51, Wohnungseigentums-Verfahren 31 C
Zimmer 120, Telefon: 0821 / 3105-2290, -2185, -2148, -2186
Serviceeinheit 5
Geschäftsstellen:
15 C, 20 C, 24 C, 91 C
Zimmer 178, Telefon: 0821 / 3105-2087, -2089
Rechtsantragstelle für Wohnungseigentumssachen (WEG)
Mitzubringende Unterlagen
- Eigentümerliste
- Verwaltervertrag
- Gemeinschaftsordnung
- Teilungserklärung
- Einladung und Protokoll zur Eigentümerversammlung
Soweit Sie als Antragsteller beim Gericht auch einen Gerichtskostenvorschuss entrichten müssen, erhalten Sie nach ca. zwei bis vier Wochen eine entsprechende Zahlungsaufforderung.
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