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Amtsgericht Augsburg

Wohnungseigentumsverfahren

Wohnungseigentumssachen unterliegen seit 1. Juli 2007 dem Verfahrens- und Kostenrecht für Zivilverfahren.

Das Amtsgericht als Zivilgericht entscheidet in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes

  • über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
  • über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümern
  • über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • bei Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen die Wohnungseigentümer richten und sich auf das gemeinschaftliche Eigentum, seine Verwaltung oder das Sondereigentum beziehen
  • bei Mahnverfahren, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Antragstellerin ist.

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.

Sprechzeiten

Geänderte Öffnungszeiten siehe Startseite

Während öffentlicher Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.

Geschäftsstellen (Serviceeinheiten)

Serviceeinheit 1
Geschäftsstellen:
14 C, 21 C, 23 C, 25 C, 73 C, 82 C, Aufgebotsverfahren 173 UR II, RpflGA 53
Zimmer 114, Telefon: 0821 / 3105-2267, -2212, -2277

Landwirtschaftssachen 5 XV
Zimmer 114, Telefon: 0821 / 3105-2983


Serviceeinheit 2
Geschäftsstellen:
16 C, 18 C, 74 C, Aufgebotsverfahren 172 UR II, RpflGA 52
Zimmer 117, Telefon: 0821 / 3105-2281, -2264


Serviceeinheit 3
Geschäftsstellen:
17 C, 71 C, 72 C, Aufgebotsverfahren 175 UR II, RpflGA 55, Wohnungseigentums-Verfahren 30 C
Zimmer 118, Telefon: 0821 / 3105-2265, -2273, -2283, -2289


Serviceeinheit 4
Geschäftsstellen:
12 C, 19 C, 22 C, Aufgebotsverfahren 171 UR II, RpflGA 51, Wohnungseigentums-Verfahren 31 C
Zimmer 120, Telefon: 0821 / 3105-2290, -2185, -2148, -2186


Serviceeinheit 5
Geschäftsstellen:
15 C, 20 C, 24 C, 91 C
Zimmer 178, Telefon: 0821 / 3105-2087, -2089

Rechtsantragstelle für Wohnungseigentumssachen (WEG)

Rechtsantragsstelle allgemein

Mitzubringende Unterlagen

  • Eigentümerliste
  • Verwaltervertrag
  • Gemeinschaftsordnung
  • Teilungserklärung
  • Einladung und Protokoll zur Eigentümerversammlung

Soweit Sie als Antragsteller beim Gericht auch einen Gerichtskostenvorschuss entrichten müssen, erhalten Sie nach ca. zwei bis vier Wochen eine entsprechende Zahlungsaufforderung.

Verfahrensübersicht