Zwangsvollstreckung
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Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Geschäftsstelle: 1. Stock, Zimmer 1.15
Telefon: 09771/6214-47, -48, -49
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E-Mail: poststelle-vollstreckungssachen@ag-nes.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Haftbefehle
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Telefax: 09771/6214-58
E-Mail: poststelle-vollstreckungssachen@ag-nes.bayern.de
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Nützliche Informationen und Hinweise
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie weitere Informationen zu Zwangsvollstreckung, Pfändungsfreigrenzen, P-Konto:
https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/zwangsvollstreckung_node.html