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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Kontaktaufnahme

Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse


Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Geschäftsstelle: 1. Stock, Zimmer 1.15

Telefon: 09771/6214-47, -48, -49

Telefax: 09771/6214-51

E-Mail: poststelle-vollstreckungssachen@ag-nes.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Haftbefehle


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E-Mail: poststelle-vollstreckungssachen@ag-nes.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Nützliche Informationen und Hinweise

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie weitere Informationen zu Zwangsvollstreckung, Pfändungsfreigrenzen, P-Konto:
https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/zwangsvollstreckung_node.html 

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