Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher sind sachlich zuständig für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen der Schuldner.
Der Gerichtsvollzieher bzw. die Gerichtsvollzieherin ist insbesondere zuständig
- für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung einschließlich hierbei vorzunehmender Verhaftungen
- für die Versteigerung von beweglichem Vermögen
- für die Räumung von Wohnraum und Gewerberäumen
- für die Wegnahme von Sachen und Personen
- für die Beseitigung von Widerstand
- für die Zustellung und Durchsetzung einzelner Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens nach dem Gewaltschutzgesetz
- für die Zustellung von Schriftstücken
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Genauere Auskunft über die örtliche Zuständigkeit der nachstehend aufgeführten Gerichtsvollzieher erhalten Sie bei der
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle
St.-Ulrichs-Platz 3
89407 Dillingen a.d.Donau
Telefon: 09071 / 5002-0
Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Dillingen a.d.Donau
K. Nöbauer
Lammstraße 11
89407 Dillingen a.d.Donau
Telefon: 09071 / 703088
Sprechzeiten:
Dienstag: 13.00 bis 14.30 Uhr
Mittwoch: 09.00 bis 10.30 Uhr
R. Penaat
Regens-Wagner-Straße 2
89407 Dillingen a.d.Donau
Telefon: 09071 / 728510
Sprechzeiten:
Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr
N. Roßberg
Lucknerstraße 9
89407 Dillingen a.d.Donau
Telefon: 09071 / 7704148
Sprechzeiten:
Dienstag: 11.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 11.00 bis 12.00 Uhr
U. Kurtz
Lammstraße 11
89407 Dillingen a.d.Donau
Telefon: 09071 / 727753
Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 10.00 Uhr
Mittwoch: 11.30 bis 13.00 Uhr
Eilauftrag an dienstfreien Tagen
Bitte wenden Sie sich in einem eiligen Fall telefonisch an die Polizeiinspektion Ergänzungsdienste Schwaben Nord (Zentrale Haftaufnahme, Telefon 0821 – 323 1410).