Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher sind zuständig für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen der Schuldner.
Aufgabenbereiche
- Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Versteigerung von beweglichem Vermögen
- Zwangsräumung von Wohnraum und Gewerberäumen
- Wegnahme von Personen und Sachen
- Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und Verhaftungen in diesem Zusammenhang
- Zustellung von Schriftstücken
Örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher des Amtsgericht Ebersberg richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Auskunft über die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher erhalten Sie bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Telefon: 08092 / 8253-0
Unter nachfolgender Adresse kann die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers auch im Internet ermittelt werden. So können Sie einfach den für Ihr Anliegen zuständigen Gerichtsvollzieher herausfinden.
Gerichtsvollzieherdatenbank