Kontakt
Telefon: 08092 8253-0
Telefax: 09621 962414-259
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
E-Mail: poststelle@ag-ebe.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Elektronischer Rechtsverkehr
Beim Amtsgericht Ebersberg ist der elektronische Rechtsverkehr in Verfahren des Zivil-, Familien-, Straf-, Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungsgericht eröffnet.
Das
Grundbuchamt nimmt derzeit noch nicht am elektronischen Rechtsverkehr teil.
Einreichungen auf diesem Wege sind nicht zulässig.
Die Einreichung von Dokumenten in schriftlicher Form ist nur noch im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bayerischen Justiz.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg wie folgt eingereicht werden:
- über ein besonderes elektronisches Postfach
- mittels De-Mail an: ag-ebersberg@egvp.de-mail.de
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente. Die Anmeldung erfolgt über die Bayern ID
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Justiz.
Anschriften:
Amtsgericht Ebersberg
Bahnhofstr. 19
85560 Ebersberg (Hausanschrift)
Barrierefreier Zugang:
Die Räumlichkeiten im Hauptgebäude können per Aufzug erreicht werden. Das Strafgericht sowie das Grundbuchamt besitzt leider keinen behindertengerechten Zugang. In diesem Fall werden Sie gebeten, sich an der Pforte zu melden.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Öffnungs- und Sprechzeiten
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Sprechzeiten:
Montag - Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Bitte beachten Sie etwaige Abweichungen in den verschiedenen Abteilungen)
Am 24. und 31. Dezember ist das Amtsgericht Ebersberg nicht geöffnet.
Am Faschingsdienstag ist das Amtsgericht Ebersberg nur bis 12:00 Uhr geöffnet.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Ansprechpartner für Drehgenehmigungen von Filmaufnahmen:
Dr. Benjamin Lenhart
Direktor des Amtsgerichts
Tel. 08092 8253-0
Email: Poststelle@ag-ebe.bayern.de