Grundbuchamt
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
oder nach individueller Terminvereinbarung
Telefon: 08092 / 8253-60
Telefax: 09621 962414-227
E-Mail: grundbuchamt@ag-ebe.bayern.de
BITTE BEACHTEN SIE, DASS ANTRÄGE AUF EINTRAGUNGEN IM GRUNDBUCH PER E-MAIL NICHT GESTELLT WERDEN KÖNNEN.
Anträge auf Erteilung von Grundbuchausdrucken und Urkundenabschriften können nur per E-Mail übersandt werden, wenn als Anlage ein eingescannter Antrag samt Unterschrift und eine Ausweiskopie beigefügt ist.
Die Einlaufstelle befindet sich auf Zimmer 041 im Gebäude gegenüber dem Haupteingang.
Zur Vermeidung von Nachteilen sollten rangwahrende Anträge auch während der Öffnungszeiten des Amtsgerichts bei der oben genannten Einlaufstelle abgegeben werden.
Hinweise an Nutzer des VPS-Postfaches (Anwälte, Notare) - eigenes Postfach des Grundbuchamts:
Notare, Rechtsanwälte und sonstige Nutzer des VPS-Postfaches werden zur Rangwahrung dringend gebeten, die Eingänge an die eigene VPS-Adresse bzw. Govello-ID des Grundbuchamts zu richten.
Diese ist der Suche im eigenen verwendeten Programm separat vorhanden und auswählbar. Die Auswahl des allgemeinen VPS-Postfaches bzw. der Govello-ID des Amtsgerichts (beispielsweise für die Zivilsachen)
kann in Grundbuchsachen zu verspäteten Eingängen beim Grundbuchamt und damit verbundenen Rangnachteilen führen.
Aufgaben
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts, dort werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.
Aus den Grundbüchern sind alle privatrechtlichen Verhältnisse am Grundstück (Eigentumsverhältnisse und Belastungssituationen) ersichtlich. Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (Lage des Grundstücks, Grenzverläufe, Beschrieb des Grundstücks) ist Aufgabe der Vermessungsämter. Nur dort erhalten Sie auch Lagepläne.
Grundbuchausdruck
Nähere Informationen zu Grundbuchausdrucken (Wer
bekommt einen? Wie ist dieser zu beantragen? usw.) und ein Formular zur
Beantragung finden sie unten und hier auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz .
Bitte geben Sie im Antrag unbedingt die Gemarkung und Blattstelle an der dafür vorgesehenen Stelle an (z. B. Grundbuch von Zorneding Blatt 123).
Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags und Übersendung der angeforderten Unterlagen aufgrund des Arbeitsanfalls zwei bis drei Wochen dauert und sehen Sie in diesem Zeitraum nach Antragstellung bitte von Sachstandsanfragen ab.
Bei der Anforderung von Urkunden kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, insbesondere wenn es sich um ältere Urkunden handelt, da die Akten noch in Papierform geführt werden. Bitte prüfen Sie vor einer Urkundenanforderung genau, ob Sie die Urkunde nicht in Ihren Unterlagen bereits vorliegen haben. In der Regel erhalten Sie nach einer Beurkundung vom Notar eine Abschrift der Urkunde für Ihre Unterlagen.
Kosten:
Einfacher Ausdruck: 10,00 Euro
Amtlicher (beglaubigter) Ausdruck: 20,00 Euro
Teil-Grundbuchausdruck: 20,00 Euro
(Ein Teil-Grundbuchausdruck ist zu erteilen, wenn das berechtigte Interesse für die Erteilung eines vollständigen Grundbuchausdrucks nicht ausreicht)
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Stelle, die den Ausdruck benötigt, in welcher Form dieser erstellt werden soll.
Wichtiger Hinweis
Soweit im Internet die Online-Beantragung von
Grundbuchausdrucken angeboten wird, handelt es sich um kein Angebot des
Amtsgerichts – Grundbuchamt -, sondern um private Anbieter, die keinen eigenen
Zugang zu den Daten des Grundbuchs haben.
Anträge auf Eintragungen im Grundbuch
Informationen und die
Formulare zu Anträgen auf Eintragung im Grundbuch finden Sie unten und auch hier auf der Seite des
Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Informationen
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Bayerisches Staatsministerium der Justiz