Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Zugang zu den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist nicht allgemein eröffnet. Die elektronische Kommunikation beim Amtsgericht Erding ist in den jeweils nachfolgend genannten Verfahrensbereichen zugelassen:
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in Verfahren nach der Zivilprozessordnung sowie nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
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im Bereich der Strafverfahren,
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im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr können Sie der entsprechenden Seite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz entnehmen.