Klassenbesuche
Gerichtsverhandlungen - Teilnahme von Schulklassen
Schulklassen und Berufsschulklassen können Gerichtsverhandlungen in Straf- und Bußgeldsachen besuchen.
Informationen zur Vorbereitung und Begleitung des Besuchs einer Gerichtsverhandlung finden Sie hier:
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner steht Ihnen der Bürgerservice zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 08122/400-402, -403
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Ansprechpartner um den Bürgerservice handelt.
Es ist aufgrund Publikumsverkehrs während der Öffnungszeiten mit eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit zu rechnen.
Voraussetzungen
- Planung des Besuchs
Erforderlich ist immer eine telefonische Terminvereinbarung.
Die Kontaktaufnahme soll mindestens 4 Wochen vor dem angedachten Besuchstermin erfolgen. Halten Sie für den gewünschten Besuchstermin zusätzlich zwei Alternativtermine bereit. Sämtliche Unterlagen erhalten werden im Anschluss schriftlich übersandt. - Aufsichtsperson und Gruppengröße
Jede Klasse (maximal 20-30 Schülerinnen und Schüler) muss von einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden. Besteht eine Klasse aus mehr als 20 Schülerinnen und Schüler, so ist eine weitere erwachsene Aufsichtsperson erforderlich. - Einlass: Treffpunkt und Uhrzeit
Die Klasse muss sich mindestens 30 Minuten vor Verhandlungsbeginn im Gericht einfinden, da es durch die Einlasskontrollen zu längeren Wartezeiten kommen kann. - Einlass: Sicherheitsmaßnahmen
Jede Person wird beim Betreten des Hauses kontrolliert. Die Kontrollen dienen zur Identitätsfeststellung. Aus diesem Grund muss jede Person beim Einlass in das Gebäude einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. - Beachten Sie bitte:
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlung missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden. Verboten sind insbesondere Werkzeuge jeglicher Art, Feilen, Gabeln, Scheren jeglicher Art und Größe, Zirkel, Messer jeglicher Art und Größe, Schusswaffen, Handschellen, Waffen und waffenartige Gegenstände, Glas- und Gasflaschen, Alkohol, Pfeffer-/Gassprays, Wecker, CD- und MP3-Player, Dosen, Luftpumpen, Trillerpfeifen und Radios o.ä. zur digitalen Übertragung. Ferner sonstige Gegenstände, die das Leben oder den Leib gefährden könnten.
Die Mitnahme von Handys jeglicher Art ist gestattet. Es ist aber verboten, diese im Sitzungssaal zu benutzen. Handys sind auszuschalten. Foto- und Videoaufnahmen sind nicht gestattet, ebenso Tonaufnahmen.
Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz wird Strafanzeige erstattet.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis oder Führerschein
Gebühren
Der Besuch einer Gerichtsverhandlung ist gebührenfrei.