Referendariat
Das Rechtsreferendariat ist ein Teil der Ausbildung zum Volljuristen.
Ansprechpartner für die Einteilung der Referendare ist das Oberlandesgericht München. Das OLG bestimmt für den Referendar in seinem Bezirk ein Landgericht, von dem aus er den jeweiligen Ausbildungsstationen zugewiesen wird.